Fische auf Wanderschaft

Gewässerschutzgesetz

Das revidierte Gewässerschutzgesetz verlangt im Rahmen einer nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung, die Fischwanderung in Fliessgewässern wiederherzustellen. Neben schutzwasserbaulichen Sperren werden auch Hindernisse an Wasserkraftanlagen fischgängig gemacht. Die Straub AG, eine Tochtergesellschaft der PINI, ist Expertin auf diesem Gebiet und entwickelt für verschiedene Standorte situativ optimale Massnahmen, diese reichen von Fischtreppen über Schleusen und Rampen bis zu Fischliften. Entscheidend ist die gute Zusammenarbeit mit Kraftwerksbetreibern, Gemeinden und Behörden. Im Bild zu sehen ist die Staustufe Champfèr bei St.Moritz: Lösungsvariante konventionelle Fischtreppe.

Datum: 02.06.2018