Mit der Revision des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (GSchG) vom 1. Januar 2011 resp. der Gewässerschutzverordnung (GSchV) vom 1. August 2011 und der revidierten Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei (VBGF) vom 1. Juni 2011 werden diverse Sanierungsmassnahmen an den Gewässern gefordert. Eine der Sanierungsmassnahmen betrifft die Wiederherstellung der freien Fischwanderung an Wasserkraftanlagen.
Die Wiederherstellung der Fischgängigkeit an der Wehranlage Vallember der Engadiner Kraftwerke AG wurde betreffend Umsetzung von Massnahmen mit hoher Priorität eingestuft und vom Kanton Graubünden im ersten Quartal 2016 bereits verfügt.
Das durch die Firma Straub bearbeitete Projekt umfasst die Wiederherstellung der Fischwanderung (Fischaufstieg und Fischabstieg) und beinhaltete folgende Hauptaufgaben:
ca. 1.2 Mio. CHF
2017-2020
Engadiner Kraftwerke AG, Jachen Gaudenz, www.ekwstrom.ch
Date: 01.01.2020