Im Jahre 2006 befasste sich der Gemeindevorstand mit der Frage über die Erweiterung der Bauzone. Dabei wurde seitens des Amtes für Raumplanung des Kantons Graubünden festgestellt, dass die Ortsplanung in diversen Bereichen den heutigen Rahmenbedingungen angepasst werden muss und eine Totalrevision nötig ist.
Am 12. Januar 2007 wurde die Durchführung einer Totalrevision der Ortsplanung mit entsprechendem Rahmenkredit durch die Gemeindeversammlung beschlossen.
Um die Bevölkerung frühzeitig und angemessen an der Planung mitwirken zu lassen, wurde vorgängig eine Umfrage gestartet, in der die Bevölkerung ihre Anliegen einbringen konnten. Die Ergebnisse der Umfrage wurden in ein Leitbild eingearbeitet.
Das Leitbild, weitere Grundlagen und übergeordnete Rahmenbedingungen fanden Eingang im Planungs- und Mitwirkungsbericht, im angepassten Baugesetz und in den überarbeiteten Plänen (z.B. angepasster Zonenplan). Die Erarbeitung einer Ortsplanung ist aber ein iterativer Prozess (Vorprüfung, öffentliche Auflage und Genehmigung durch Regierung), bei dem der Bericht, das Baugesetz und Pläne mehrmals angepasst werden müssen. Durch diesen iterativen Prozess ist gewährleistet, dass sämtliche direkt Betroffenen Einfluss nehmen können.
Gemeinde Castrisch
Date: 01.01.2020